Theorieprüfung
Wann kann die Theorieprüfung abgelegt werden?
- frühetsens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- wenn der Prüfauftrag vorliegt
- wenn der vorgeschriebene Theorieunterricht besucht wurde
- wenn in der Vorprüfung die Prüfungsreife gezeigt wurde
Beachte:
Vorprüfungen sind im Grundbetrag enthalten und werden nicht extra berechnet.
Sie können beliebig oft wiederholt werden.
Wann kann eine Theorieprüfung wiederholt werden?
- frühetsens nach 14 Tagen
- unter bestimmten Umständen, 2x 90 Minuten Unterricht mit entsprechender Bescheinigung, kann die Theorieprüfung bereits nach 3 Tagen wiederholt werden
- nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung triit eine 3-monatige Sperrfrist ein
Wann muss die Theorieprüfung bestanden sein?
- spätestens 1 Jahr nach Ausstellung des Prüfauftrages
Wie lange ist eine bestandene Prüfung gültig?
Praktische Prüfung
Wann kann de praktische Prüfung abgelegt werden?
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- nach bestandener Theorieprüfung
- wenn die vorgeschriebene praktische Ausbildung absolviert wurde
- mit Erreichen der Prüfungsreife
Wann kann eine praktische Prüfung wiederholt werden?
- frühetsens nach 14 Tagen
- unter Umständen, 3x 90 Minuten praktische Ausbildung mit entsprechender Bescheinigung, kann die Prüfung nach 7 Tagen wiederholt werden
- nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung setzt eine 3-monatige Sperre ein
Wie lange ist der Prüfauftrag gültig?
- bis zum Ablauf von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung
Wichtig
- gut vorbereitet zur Prüfung gehen
- Ausgeruht zur Prüfung kommen
- Keine anderen Termine in die Nähe des Prüftermines legen
- Locker bleiben und auf Ihre gute Ausbildung vertrauen