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Prüfungen:

 

 

Theorieprüfung

Wann kann die Theorieprüfung abgelegt werden?

  • frühetsens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • wenn der Prüfauftrag vorliegt
  • wenn der vorgeschriebene Theorieunterricht besucht wurde
  • wenn in der Vorprüfung die Prüfungsreife gezeigt wurde

Beachte:
Vorprüfungen sind im Grundbetrag enthalten und werden nicht extra berechnet.
Sie können beliebig oft wiederholt werden.

Wann kann eine Theorieprüfung wiederholt werden?

  • frühetsens nach 14 Tagen
    - unter bestimmten Umständen, 2x 90 Minuten Unterricht mit entsprechender Bescheinigung, kann die Theorieprüfung bereits nach 3 Tagen wiederholt werden
  • nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung triit eine 3-monatige Sperrfrist ein


Wann muss die Theorieprüfung bestanden sein?

  • spätestens 1 Jahr nach Ausstellung des Prüfauftrages

Wie lange ist eine bestandene Prüfung gültig?

  • 12 Monate


Praktische Prüfung

Wann kann de praktische Prüfung abgelegt werden?

  • frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • nach bestandener Theorieprüfung
  • wenn die vorgeschriebene praktische Ausbildung absolviert wurde
  • mit Erreichen der Prüfungsreife

Wann kann eine praktische Prüfung wiederholt werden?

  • frühetsens nach 14 Tagen
    - unter Umständen, 3x 90 Minuten praktische Ausbildung mit entsprechender Bescheinigung, kann die Prüfung nach 7 Tagen wiederholt werden
  • nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung setzt eine 3-monatige Sperre ein

Wie lange ist der Prüfauftrag gültig?

  • bis zum Ablauf von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung

Wichtig

  • gut vorbereitet zur Prüfung gehen
  • Ausgeruht zur Prüfung kommen
  • Keine anderen Termine in die Nähe des Prüftermines legen
  • Locker bleiben und auf Ihre gute Ausbildung vertrauen